Verbot des Verbrennens pflanzlicher Gartenabfälle innerhalb von Ortsteilen

Bisher war es aufgrund gemeindlicher Verordnungen in Bayern möglich, das Verbrennen von Gartenabfällen in bestimmten Zeiträumen seitens der Gemeinden zuzulassen.

Zum 01.01.2017 hat die Bayerische Staatsregierung jedoch die Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) erlassen (BayGVBI 2016, S. 438). Mit § 3a Nr. 4 Buchst. b BayLuftV werden § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PflAbfV aufgehoben. Hierdurch entfällt die Möglichkeit, dass die Gemeinden durch Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen Innerorts zulassen kann. Aufgrund dessen ist die Verordnung der Gemeinde Oberaurach hinfällig. Der Gemeinderat hat diese Gemeindeverordnung in der Sitzung am 26.02.2017 aufgehoben.

Das bedeutet für den Bürger, dass ab 01.01.2017 das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ausnahmslos nicht mehr zulässig ist! Verstöße werden im Rahmen eines entsprechenden Bußgeldverfahrens geahndet.

Künftig dürfen nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Ein solches Verbrennen ist vorher beim Landratsamt Haßberge, Immissionsschutz (Ansprechpartner: Herr Oppelt, Tel. 09521 27-247) anzuzeigen.

Merkblatt des Landratsamtes Haßberge bzgl. der Verbrennung pflanzlicher Abfälle.

Alternativmöglichkeit

Wer mit seinen holzigen Gartenabfällen nicht weiß wohin, der kann sich telefonisch an die Familie Beck (Nützelbach), Tel.: 09549 / 1679 wenden. Familie Beck nimmt am Samstag, 25.03.2017 in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr holzige Gartenabfälle kostenlos entgegen. Schnittgut von Laub- und Obstbäumen werden hierbei angenommen.

Nicht angenommen werden kann Nadelholz, Efeu, Buchs, Liguster und Thuja, sogenanntes Dauergrün. Ebenso ist die Annahme von Rasenschnitt und Vertikutiergut nicht möglich.

Absprachen treffen Sie bitte telefonisch direkt mit der Familie Beck unter 09549/1679.