Bekanntmachung über Vermessungsarbeiten in Oberaurach

Information für alle Grundstückseigentümer

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

das von der Gemeinde Oberaurach beauftragte Fachbüro, Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung  UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, aus Veitshöchheim führt ab Juli 2017 im gesamten Gemeindegebiet Vermessungen der vorhandenen Geschossflächen durch. Die Arbeiten beginnen zunächst im Ortsteil Dankenfeld.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen für die Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung zu ermitteln.

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeinde keine Unterlagen vorliegen.

 

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt.

 

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.

 

Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung erhalten alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen im Beisein der Grundstückseigentümer durchgeführt werden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel dann nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell  vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- oder Entwässerungseinrichtung ermitteln zu können.

 

Bitte gestatten Sie den Mitarbeitern des Fachbüros Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

 

Oberaurach, Juni 2017

gez. Thomas Sechser

1. Bürgermeister