Neues Meldegesetz ab 1. November 2015

Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es wird zum ersten Mal bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für Bürger geben:

Wer umzieht und sich neu in der Gemeinde anmeldet, muss zukünftig eine vom Vermieter ausgestellte schriftliche Bestätigung vorlegen, der Vermieter muss dies auch bei einem Auszug bestätigen. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Weiterhin gilt die Pflicht, sich innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Dies gilt auch bei Umzügen innerhalb eines Ortes.

Dieses neue Meldegesetz soll unter anderem das Angeben von Scheinadressen von Betrügern verhindern.

 

Das amtliche Formular für die Wohnungsgeberbestätigung liegt im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Oberaurach, Rathausstraße 25 in Tretzendorf zur Abholung bereit.

Außerdem finden Sie dieses amtliche Formular hier zum Download:

Wohnungsgeberbestätigung