Vollsperrung der Staatsstraße 2274 Kirchaich – Dankenfeld

 Ab Montag, 02. Mai 2016 beginnen die Straßenbauarbeiten an der Staatsstraße 2274 zwischen Kirchaich bis Dankenfeld. Die Straße wird aufgrund gravierender Schäden komplett erneuert.
Dazu muss die Strecke nach derzeitigem Stand bis voraussichtlich 02.09.2016 voll gesperrt werden.
Die beschilderte Umleitung erfolgt hierbei immer für beide Fahrtrichtungen über die HAS 26 / BA 17 nach Neuhausen und St 2276 Priesendorf, Nützelbach nach Kirchaich.

Die Kosten in Höhe von ca. 843.000€ werden vom Freistaat Bayern getragen.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer sich auf die Sperrungen und die damit verbundenen Behinderungen einzustellen.

Aktueller Stand (Ende Juni 2016):

Seit 02. Mai 2016 ist die Straße zwischen Dankenfeld und Kirchaich wegen der Ausbauarbeiten gesperrt. Die Arbeiten sind zügig voran gegangen und die Firma lag im Zeitplan bis uns das Wetter einen Streich spielte. Auf Grund der heftigen Niederschläge musste das staatl. Bauamt die Erdarbeiten einstellen. Auf Nachfrage beim staatlichen Bauamt Schweinfurt teilte uns Herr Streit mit, dass bei derart durchnässtem Untergrund keine Erdarbeiten möglich sind. Sobald sich die Wetterlage bessert, werden die Arbeiten wieder aufgenommen, um die Straße so schnell wie möglich für den Verkehr frei geben zu können. Einen verbindlichen Fertigstellungstermin konnte uns Herr Streit leider nicht nennen.

 

Der Umstand, dass sich die Bauarbeiten zwischen Dankenfeld und Kirchaich verzögern, kann zur Folge haben, dass es zu Überschneidung mit dem Ausbau der HAS 24 zwischen Hummelmarter und Trossenfurt kommt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass über einen kurzen Zeitraum beide Straßen für den Verkehr gesperrt sind. Das Tiefbauamt des Landkreises nannte den 1. August 2016 als offiziellen Baubeginn. Dies würde erneute Unannehmlichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer, die von bzw. nach Dankenfeld oder von bzw. nach Hummelmarter unterwegs sind, bedeuten. Wir hoffen natürlich, dass es nicht soweit kommt.

 

In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass nach § 45 Abs. 1 StVO die Feldwege, die mit Z 250 StVO beschildert sind, nicht für den Durchgangsverkehr benutzt werden dürfen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer dies zu beachten und bedanken uns bei allen, die sich an die Regeln halten.

 

Der Ausbau der beiden Straßen war lange ersehnt. Unannehmlichkeiten müssen dann leider in Kauf genommen und mit getragen werden.

 

Derartige Maßnahmen bringen leider eine Reihe von Unannehmlichkeiten mit sich. Doch wir sind sicher, dass, sobald die Arbeiten beendet und die Straßen für den Verkehr wieder frei gegeben sind, wir mit optimal ausgebauten Fahrbahnen entschädigt werden und die momentanen Umstände schnell vergessen sein werden.